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Schwurgerichtsverfahren des Landgerichts Freiburg (6/19 KLs 300 Js 17151/17) wegen Mordes

Datum: 25.08.2021

Kurzbeschreibung: Urteil im Verfahren wegen Mordes (6/19 KLs 300 Js 17151/17)

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg hatte mit Urteil vom 22.12.2017 einen rumänischen Staatsangehörigen wegen einer am 06.11.2016 in einem Wäldchen zwischen Endingen und Bahlingen begangenen Tat wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ferner wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Außerdem blieb die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Der Schuldspruch und die verhängte Strafe wurden rechtskräftig

Soweit das Landgericht Freiburg die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten hatte, wurde das Urteil auf die Revision des Angeklagten hin durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2018 mit den dazugehörenden Feststellungen aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Freiburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 25.08.2021 erneut die Sicherungsverwahrung vorbehalten. Maßgeblich für die Ermessensentscheidung waren insbesondere das äußere Tatbild sowie die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten. Der Angeklagte ging bei der Tatbegehung zielgerichtet, planmäßig und mit einem absoluten Vernichtungswillen gegen eine zufällig ausgewählte junge Frau vor. Er wurde zwischenzeitlich durch Urteil des Landesgerichts Innsbruck aufgrund eines weiteren, gleich gelagerten Mordes an einer 20-jährigen Studentin im Jahr 2014 rechtskräftig verurteilt. Beide Taten tragen aufgrund der ähnlichen Vorgehensweise die spezifische Täterhandschrift eines sexuell motivierten Serienmörders. Die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung eröffnet dem Angeklagten bereits im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe einen Anspruch auf intensive Behandlung.

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